Warum DSGVO ernst genommen werden sollte
Die Strafen für DSGVO-Verstöße sind real und empfindlich. Deutsche Behörden haben bereits Bußgelder in fünf- und sechsstelliger Höhe gegen kleine und mittelständische Unternehmen verhängt. Abmahnungen durch Wettbewerber oder Anwaltskanzleien kommen noch dazu.
Aber DSGVO-Konformität ist nicht nur Pflicht — sie ist auch ein Vertrauenssignal für Ihre Kunden. Wer klar und transparent mit Daten umgeht, stärkt seine Marke.
Die 5 DSGVO-Pflichten für Ihre Webseite
1. Impressum
Jede geschäftliche Webseite in Deutschland braucht ein vollständiges Impressum (§ 5 TMG). Es muss Namen, Adresse, Kontaktdaten und — falls vorhanden — Handelsregisternummer und USt-IdNr. enthalten. Das Impressum muss von jeder Seite aus direkt erreichbar sein, in maximal zwei Klicks.
2. Datenschutzerklärung
Sie müssen erklären, welche Daten Sie erheben, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage und wie lange Sie diese speichern. Das gilt auch für technisch notwendige Cookies und für externe Dienste wie Google Fonts, Google Maps oder eingebettete YouTube-Videos.
3. Cookie-Banner (wenn nötig)
Nur technisch notwendige Cookies dürfen ohne Zustimmung gesetzt werden. Alles darüber hinaus — Analytics, Marketing, Social Media Plugins — erfordert eine aktive, freiwillige Einwilligung des Nutzers. Ein vorausgefülltes Häkchen reicht nicht aus.
4. Kontaktformulare richtig absichern
Wenn Sie ein Kontaktformular betreiben, müssen Sie erklären, was mit den Daten passiert. Die Übertragung muss verschlüsselt erfolgen (HTTPS). Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck nötig ist.
5. Externe Dienste datenschutzkonform einbinden
Google Fonts, Google Analytics, Facebook Pixel, YouTube-Videos, Google Maps — all diese Dienste übertragen Nutzerdaten in die USA. Seit dem Schrems-II-Urteil ist das nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Die sicherste Lösung: Schriften lokal hosten, Analytics nur mit Zustimmung laden.
Dieser Artikel dient zur allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche DSGVO-Prüfung Ihrer Webseite empfehlen wir, einen auf Datenschutzrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.